Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nadine Opitz
Hell Yes Markenkommunikation®
Feldbergstraße5
64521 Groß-Gerau


(im Folgenden „Anbieter“)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Grafikdesign, Markenkommunikation und Marketingstrategie durch den Anbieter für den Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“).

1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Grafikdesign, Markenkommunikation und Marketingstrategie. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie dem Kunden im Zusammenhang mit einem bereits getätigten Geschäft zugegangen sind.

(2) Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Vereinbarungen erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich in Schriftform ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebote des Anbieters

Angebote des Anbieters sind freibleibend.

3. Vertragsgegenstand / Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Grafikdesign, Markenkommunikation und Marketingstrategie. Der konkrete Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen wird jeweils im Einzelfall vereinbart.

(2) Der Anbieter wird die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erbringen.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Anbieter im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Werke – insbesondere Entwürfe, Konzepte, Gestaltungen, Logos, Texte, Corporate Designs und sonstige kreative Arbeitsergebnisse – sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt ausschließlich beim Anbieter.

(2) Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verbleibt das alleinige Nutzungsrecht an den erstellten Werken beim Anbieter. Eine Übertragung von Nutzungsrechten an den Kunden bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist in der Regel mit einer zusätzlichen Vergütung verbunden.

(3) Soweit Nutzungsrechte an den Kunden übertragen werden, handelt es sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, um ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränktes Nutzungsrecht. Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder anderweitige Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.

(4) Der Anbieter behält das Recht, erstellte Arbeiten zu Präsentations- und Referenzzwecken in seinem Portfolio sowie auf seinen digitalen und analogen Kanälen zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse ausdrücklich widerspricht.

5. Kündigung nach Projektbeginn / Nutzung von Entwürfen

(1) Kündigt der Kunde den Vertrag nach Projektbeginn – gleich aus welchem Grund – werden die bis zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden auf Basis des vereinbarten Stundensatzes oder, sofern kein Stundensatz vereinbart wurde, auf Basis des branchenüblichen Satzes in Rechnung gestellt. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Stadium sich das Projekt befindet.

(2) Im Falle einer Kündigung nach Projektbeginn ist der Kunde ausdrücklich nicht berechtigt, vom Anbieter erstellte Entwürfe, Konzepte, Gestaltungen oder sonstige kreative Arbeitsergebnisse – gleich ob Zwischen- oder Endergebnisse – zu verwenden, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu nutzen. Sämtliche bis zur Kündigung entstandenen Arbeitsergebnisse verbleiben urheberrechtlich beim Anbieter.

(3) Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Nutzungsrechte ausdrücklich und schriftlich gesondert vereinbart und vergütet wurden.

6. Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse (KSK)

(1) Der Anbieter ist als selbstständige Künstlerin / Designerin nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sozialversicherungspflichtig. Unternehmen und Auftraggeber, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, sind gemäß § 24 KSVG abgabepflichtig.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, selbstständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob er der Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse unterliegt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Kunden auf eine bestehende Abgabepflicht hinzuweisen. Die Abgabe ist eigenverantwortlich in der jeweils aktuellen, gesetzlich festgelegten Höhe an die Künstlersozialkasse abzuführen.

(3) Weitere Informationen zur Abgabepflicht finden sich unter: www.kuenstlersozialkasse.de

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden, gehen hieraus entstehende Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Nachfristsetzung nicht nach, ist der Anbieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Bereits angefallene Leistungen werden in Rechnung gestellt.

8. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

(1) Der Kunde bleibt für die ihm gehörenden Inhalte konzeptionell, technisch, gestalterisch und inhaltlich allein verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, Patent-, Urheber-, Schutz-, Marken- und andere gewerbliche Schutz- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten und nicht zu verletzen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen diesen wegen der rechtlichen Unzulässigkeit von Inhalten des Kunden geltend gemacht werden.

9. Abrechnung / Vergütung

(1) Die Vergütung wird jeweils im Einzelfall vereinbart. Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters oder im Angebot ausgewiesene Preis.

(2) Die Vergütung ist innerhalb von vierzehn (14) Werktagen ab Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei Bedarf einen angemessenen Vorschuss zu verlangen sowie Zwischenabrechnungen zu erstellen. Weitere Leistungen können bis zur Begleichung offener Rechnungen zurückgestellt werden.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen anzupassen.

10. Wettbewerbsklausel

(1) Dem Anbieter steht es grundsätzlich frei, auch für andere Kunden tätig zu werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich dabei um Wettbewerber des Kunden handelt.

(2) Etwaige Wettbewerbsverbote oder Exklusivitätsvereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

(3) Ausdrücklich unwirksam sind Wettbewerbsverbote gegenüber dem Anbieter, sofern und soweit dieser bereits vor Vertragsschluss mit dem jeweiligen Kunden oder dessen Wettbewerbern in einem Vertragsverhältnis steht oder in regulierten Branchen – insbesondere der pharmazeutischen Industrie – tätig ist. In diesen Bereichen gelten die branchenspezifischen Regelungen, insbesondere im Rahmen bestehender Verschwiegenheitsvereinbarungen, die dem allgemeinen Wettbewerbsverbot vorgehen.

11. Verschwiegenheitspflicht

Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen bekannten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ihres Vertragspartners Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. In regulierten Branchen – insbesondere der Pharmaindustrie – können gesonderte Verschwiegenheitsvereinbarungen geschlossen werden, die dieser Klausel vorgehen.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.hell-yes.studio/datenschutz. Es ist dem Kunden untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt für einen anderen als den zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben oder zugänglich zu machen.

13. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Der Vertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen jederzeit ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung kann nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

14. Haftung des Anbieters

(1) Die Haftung des Anbieters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

(2) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Handlungen Dritter, welche dem Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen zugerechnet werden.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort für Zahlungspflichten des Kunden ist der Geschäftssitz des Anbieters.

(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand.

16. Formerfordernis

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages können nur schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine wirksame und durchführbare Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Hinweis: Diese AGBs wurden auf Basis Ihrer Angaben erstellt und dienen als Arbeitsgrundlage. Eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt wird empfohlen.